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Viele Rentner haben ihr Leben lang gearbeitet, um ihr Eigenheim schuldenfrei zu bekommen. Jetzt im Alter ist das Haus zwar unbelastet, aber das Bargeld ist knapp. Die Rente deckt meist lediglich die Lebenshaltungskosten. Für anfallende Reparaturen am eigenen Haus, Maßnahmen zur Energieeinsparung, notwendige Arbeiten auf dem Grundstück, private Neuanschaffungen oder gar Reisen reicht es nicht aus.
Durch das Missverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern innerhalb des demografischen Wandels werden die Rentenkassen immer leerer. Da fragt sich der Rentner natürlich, ob er in Zukunft noch genug Geld zum Leben haben wird und ob er Haus und Garten noch Instand halten kann.
Die einfachste Lösung ist für viele ältere Menschen nur schwer vorstellbar. Der Rentner könnte beispielsweise das Haus verkaufen, eine pflegeleichte Mietwohnung beziehen und den Erlös des Hausverkaufs als zusätzliche Altersvorsorge in eine Rentenversicherung einzahlen.
Aber einen alten Baum verpflanzen? Da sträuben sich die älteren Menschen, den viele möchten in ihrer gewohnten Umgebung und zusammen mit den Nachbarn leben, die sie kennen. Doch es gibt auch Möglichkeiten das Haus zu verkaufen, ohne dass man sein Umfeld verlassen muss.
Wohnrecht trotz Hausverkauf - Immobilienrente macht es möglich
Einige Kreditinstitute gewähren Darlehen oder Renten, die im Falle des Auszugs, bei Tod oder nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters fällig werden. Leider fallen hierbei hohe Risikozuschläge, Zinsen und Gebühren an, die das Ganze erschweren.
Diese sogenannte Umkehrhypothek ist vom Grundgedanken her einfach. Anders als bei der Immobilienrente bleibt der Rentner Eigentümer seines Hauses, beleiht dieses und bekommt im Gegenzug von der Bank eine monatliche Rente. Da das Haus im Besitz des Rentners bleibt, darf dieser darin wohnen, solange er will. Als Eigentümer hat er aber weiter für alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen des Hauses zu sorgen.
Im Gegensatz zu Bankdarlehen ist hier keine Kreditsumme festgeschrieben. Die Summe, die bei Vertragsende zurückgezahlt werden muss, richtet sich nach der Laufzeit und erhöht sich monatlich um die ausgezahlten Rentenbeträge und die entsprechenden Zinsen. Sollte der Rentner umziehen, das Haus verkaufen oder versterben, endet der Vertrag.
In diesem Fall muss die Gesamtsumme der bis dahin gezahlten Rente, sowie die angefallenen Zinsen zurückgezahlt werden. Dies kann durch den Verkauf des Hauses oder die Rückzahlung des Kredites, z.B. durch die Erben geschehen.
Wer im Todesfall seine Erben nicht mit der Abwicklung belasten möchte, hat noch eine andere Möglichkeit - den Hausverkauf auf Rentenbasis. Bei der Immobilienrente erwirbt eine solide zahlungsfähige Person, ein Unternehmen oder eine Organisation das Haus und zahlt an den Rentner eine monatliche Zeit- oder Leibrente, die als Kaufpreisrate gilt.
Die Immobilienrente beim Hausverkauf auf Rentenbasis wird in der Regel auf Lebenszeit gezahlt, zumindest aber bis der vereinbarte Kaufpreis für das Haus abgezahlt ist. Zudem erhält der Rentner ein abgesichertes Wohnrecht auf Lebenszeit, das im Grundbuch festgeschrieben wird. Für den Sterbefall wird eine Restsummenzahlung an die Erben oder eine Institution, die der Rentner unterstützen möchte, vereinbart.
Die Vorteile bei der Immobilienrente für beide Parteien liegen klar auf der Hand. Der Rentner muss das Haus aufgrund des garantierten Wohnrechtes nicht verlassen und hat durch die zusätzliche Rente mehr Geld zum Leben zur Verfügung. Er spart außerdem die Miete, die bei einem Hausverkauf zu zahlen wäre.
Der Käufer braucht keinen hohen Kredit aufzunehmen, um die Immobilie zu erwerben. Die Zinsbelastung fällt weg und statt der Kreditrate zahlt er die monatliche Rente.
Beim Hausverkauf auf Rentenbasis profitieren somit alle Beteiligten. Deshalb stellt die Immobilienrente eine wirkliche Alternative bei der Alterversorgung dar.
Immobilienrente als Alterssicherung |